Politisches

Alles, was mit Politik zu tun hat

„Neben den wenigen Pflichten, die gesetzlich festgelegt sind, braucht die Demokratie aber auch Haltungen, zu denen jeder sich verpflichtet fühlen sollte.“

Johannes Rau
Ehemaliger Deutscher Bundespräsident

Gutachten zur Verfassungswidrigkeit der „Alternative für Deutschland“

Ende Juni hat die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) ihr Gutachten zur Verfassungswidrigkeit der „Alternative für Deutschland“ vorgestellt und damit Fahrt in die gesellschaftliche und politische Debatte über ein mögliches Verbotsverfahren gebracht. Es ist zwar nicht das erste Gutachten in diese Richtung, jedoch das bisher umfangreichste. Das Gutachten ist methodisch und konzeptionell ergebnisoffen angelegt, legt transparente, wissenschaftliche Standards zugrunde und ist in vielerlei Hinsicht zu begrüssen.

Das Demokratieverständnis der Extremisten

von Prof. Dr. Hans Hofmann im Auftrag der Konrad-Adenauer-Stiftung

Grenzen und Abgrenzung zur Demokratie des Grundgesetzes am Beispiel der Partei „Alternative für Deutschland“

Die repräsentative parlamentarische Demokratie, ihre Institutionen und Verfahren stehen zunehmend unter Druck. Von außen werden sie durch autoritäre Regime und von innen durch extremistische und populistische Bewegungen herausgefordert. Extremistische Parteien, wie zum Beispiel die AfD, vertreten ein Demokratie-verständnis, das auf eine radikale Umgestaltung der bestehenden parlamentarischen Demokratie in Deutschland hindeutet. Dieses Demokratieverständnis basiert unter anderem auch auf Theorien völkischen Denkens und des Mehrheitsabsolutismus.


In dieser Studie geht es am Beispiel der rechtsextremen AfD (Verdachtsfall) um die Frage, wie Extremisten auf die Demokratie blicken. Es wird im Folgenden überprüft, ob ihr Demokratieverständnis mit den Strukturprinzipien des Grundgesetzes vereinbar oder als verfassungsfeindlich zu verstehen ist. Zu diesem Zweck ist zu untersuchen, ob es sich bei den Postulaten der AfD um legitime, politische Akzentverschiebungen innerhalb des von der freiheitlichen demokratischen
Grundordnung1 (FDGO) abgedeckten Spektrums handelt oder ob durch sie die zentralen Strukturprinzipien des Grundgesetzes verändert, umgedeutet oder diese sogar angegriffen und gefährdet werden. Das VG Köln hat im Februar 2026 wörtlich festgestellt, dass innerhalb der AfD gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung gerichtete Bestrebungen entfaltet werden. Ausdrücklich soll hier nicht die Frage nach der verfassungsschutzrechtlichen Einstufung der AfD als gesichert extremistisch, als extremistischer Verdachtsfall oder gar nach ihrer Verbotswürdigkeit im Sinne des Art. 21 GG gestellt werden.

Gutachten der Konrad Adenauer Stiftung